Aktuelle Entwicklungen in den Freiwilligendiensten
Freiwilligendienste sind seit einigen Jahren stärker in den gesellschaftlichen Fokus gerückt, vor allem junge Menschen engagieren sich im In- und Ausland. Staatliche Förderung verbindet sich jedoch mit staatlicher Einflussnahme, die eine neue Qualität durch den Bundesfreiwilligendienst erreicht, der möglichst viele Strukturen des Zivildienstes, inklusive des ehemaligen Bundesamtes für Zivildienst (BAZ) erhalten möchte.
Freiwilligendienste bieten Menschen die Möglichkeit, sich in einem klar definierten Rahmen für eine Dauer von in der Regel 6-18 Monaten zu engagieren. Nicht nur die Einsatzstellen profitieren von dieser Art des Engagements, auch die Freiwilligen: Sie übernehmen aktiv Verantwortung und sammeln wichtige Erfahrungen und Kompetenzen, die sie z.B. bei der Berufsorientierung, der Arbeitsplatzsuche oder der Gestaltung von biografischen Übergangsphasen (z.B. Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand) unterstützen. Die Landschaft der Freiwilligendienste im In- und Ausland ist in den letzten Jahren sehr bunt und vielfältig geworden. Das Engagement für Frieden und Gerechtigkeit ist nach wie vor ein wichtiger Themenschwerpunkt.
Durch neue Förderprogramme und die geplante, aktuell im Bundestag diskutierte Aussetzung der Wehrpflicht ist viel Bewegung entstanden. Zum einen werden bereits jetzt junge Männer nicht mehr zum Wehr- oder Zivildienst eingezogen. Sie haben aber die Möglichkeit, ihn freiwillig zu leisten. Zum anderen soll der Zivildienst in diesem Jahr auslaufen.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Während die Bundeswehr einen „freiwilligen Wehrdienst“ mit Probezeit und Anreizen plant und dafür bereits wirbt, wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) der Entwurf für ein Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) in den Bundestag eingebracht. Durch eine Verdoppelung der Zahl der Freiwilligen soll der Ausfall der Zivildienstleistenden kompensiert werden. Der BFD soll Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen stehen. Er ist als Vollzeittätigkeit konzipiert. Menschen ab 27 Jahren dürfen den BFD mit mindestens 20 Stunden ableisten. Vorangegangen war eine heftige Diskussion über das Verhältnis dieses neuen Förderprogramms zu dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (beide geregelt im Jugendfreiwilligendienstgesetz). Dabei spielten zwei Faktoren eine wesentliche Rolle: 1) Unter welchen Voraussetzungen kann der Bund Freiwilligendienste stärker fördern? FSJ und FÖJ sind bei den Bundesländern angesiedelt, der Bund fördert „nur“ die pädagogische Begleitung. 2) Welchen Einfluss nimmt der Bund auf die bisher primär zivilgesellschaftlich verantworteten Freiwilligendienste? Bislang sind die zentralen Träger des FSJ die Wohlfahrtsverbände und Kirchen plus weitere zugelassene Träger auf Landesebene.
Herausgekommen ist ein Kompromiss: Zum einen hat das BMFSFJ zugesagt, dass die Förderung der pädagogischen Begleitung von FSJ und FÖJ von 72 Euro (FSJ Inland), 92 Euro (FSJ Ausland) bzw. 153 Euro (FÖJ) auf 200 Euro je Freiwilligenmonat erhöht werden soll. Zum zweiten sollen neue Einsatzplätze im Rahmen des BFD nur im selben Umfang gefördert werden, wie FSJ/FÖJ Plätze bestehen. Es soll nicht mehr jüngere Freiwillige im BFD wie in den Jugendfreiwilligendiensten geben.
Zugleich übernimmt das bisherige Bundesamt für den Zivildienst (laut BFD-Gesetz zukünftig Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) im BFD wichtige Aufgaben, wodurch der Einfluss des Staates gesichert wird: 5 Seminartage (von 25 bei einem 12-monatigen Dienst) müssen, zumindest die jüngeren Freiwilligen, an einem politischen Bildungsseminar bei einer der jetzigen Zivildienstschulen teilnehmen. Die bisherigen Regionalbeauftragten für den Zivildienst sollen analoge Aufgaben wahrnehmen. Und das Bundesamt wird selber Zentralstelle für Träger, die sich keiner der bestehenden bundesweiten Zentralstellen (von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, zukünftig auch weitere Bundesverbände wie die DLRG) anschließen wollen.
Das BMFSFJ plant, im BFD nicht nur die pädagogische Arbeit zu fördern, sondern den Einsatzstellen auch Ausgaben für Sozialversicherung und Taschengeld zu erstatten. Zugleich soll durch Regelungen sichergestellt werden, dass ein BFD-Platz dennoch für die Freiwilligen finanziell nicht attraktiver sein soll, als ein FSJ-Platz: das ausgezahlte Taschengeld darf nicht höher sein; da im Gegensatz zum FSJ/FÖJ kein Kindergeldanspruch besteht, muss die Einsatzstelle ggf. BFD-Freiwilligen die Summe zusätzlich auszahlen. Wegen der Übernahme der Sozialversicherungskosten ist der BFD für Träger deutlich attraktiver für die Aufnahme von Freiwilligen aus anderen Ländern als das FSJ / FÖJ. Klärungsbedarf gibt es noch, inwieweit die Bindung von BFD an FSJ-Plätzen für Träger, die bisher kein FSJ angeboten haben und dies auch nicht finanzieren können, ein ernsthaftes Hindernis ist.
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
Nicht im direkten Zusammenhang mit der Aussetzung des Zivildienstes steht das neue Förderprogramm Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) des BMFSFJ. Es ist Ergebnis des massiven Protestes von Trägern und (ehemaligen) Freiwilligen gegen das Auslaufen der Förderung eines FSJ für anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Daraufhin hat der Staatssekretär im BMFSFJ im Mai 2010 mit Träger-Vertretern eine Vereinbarung geschlossen, in der Grundzüge des am 1. Januar 2011 gestarteten Förderprogramms und die Begrenzung zunächst auf Träger, die vormals ein entsprechendes Angebot für Kriegsdienstverweigerer hatten, festgeschrieben sind. Mit der politischen Entscheidung der Bundesregierung, mit einem Teil der eingesparten Zivildienstmittel den Ausbau von Freiwilligendiensten zu fördern, wurde auch eine bessere Ausstattung des neuen Förderprogramms IJFD beschlossen. So ist im Gesetzentwurf für den BFD nicht nur der Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente und die Aufnahme von „IJFD“-Freiwilligen in die gesetzliche Unfallversicherung vorgesehen, in den begründenden Erläuterungen steht auch, dass die IJFD – Förderung auf bis zu 3.000 Freiwillige im Jahr ausgebaut werden soll. Startpunkt hierfür wie auch für die von der Bundesfamilienministerin angekündigte Erhöhung der Pauschalen von jetzt 250 Euro je Freiwilligenmonat auf 350 Euro soll der 1. September sein. Während die Richtlinie Ende Dezember 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und damit pädagogische Begleitung, soziale Sicherung, Taschengeld u.a. Fragen geregelt sind, gibt es noch Unklarheiten über Verfahrensfragen. Interessierte Organisationen können beim beauftragten Bundesamt für den Zivildienst bereits ihre Trägeranerkennung beantragen, aber die Rolle von vorgesehenen Zentralstellen und des BAZ, was genau wie abgerechnet werden kann, wie Nachweise auszusehen haben u.a. für die Träger wichtige Fragen sind noch in der Diskussion. Da fällt es ihnen schwer, schon mal (weitere) Freiwillige unter Vertrag zu nehmen und auf gute Förderbedingungen zu hoffen.
Weltwärts
Vor drei Jahren hatte noch das neue Förderprogramm „weltwärts“ für den „entwicklungspolitischen Freiwilligendienst“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Bewegung in die Szene gebracht. Mittelfristig versprach die damalige Bundesministerin, sollten mit 70 Mio. Euro die Entsendung von 10.000 jungen Menschen gefördert werden. Die maximale Förderhöhe von 580 Euro + Krankenversicherungskosten trug dazu bei, dass viele Entwicklungsorganisationen Freiwilligendienste für sich entdeckten, über 200 Träger ließen sich beim BMZ anerkennen. Neben der Entsendung von Freiwilligen fördert das BMZ auch Begleitmaßnahmen und Rückkehrarbeit. Mittelknappheit und Regierungswechsel haben dann aber manche „Träume“ platzen lassen; die Zahl der geförderten Entsendungen wird sogar von 4.400 (2010) auf maximal 3.300 (2011) sinken. Zudem sind viele Träger (und ihre Verbände) von Bürokratie und Einflussnahme des BMZ ermüdet. Der scheinbare Geldregen erwies sich aufgrund von Auflagen als trügerisch. Manche überlegen nun, stattdessen auf den IJFD zu setzen. Vielleicht verbessert sich vieles noch durch die (Zwischen-)Ergebnisse der laufenden Evaluierung von weltwärts.
Unter dem Strich ist festzuhalten, dass die internationalen Freiwilligendienste aus ihrem Nischendasein hervorgeholt wurden und auch nationale Programme auf ein deutlich größeres gesellschaftliches und politisches Interesse gestoßen sind. Verbunden ist die erheblich höhere öffentliche Förderung mit staatlichen Steuerungs- und Gestaltungsbemühungen, denen sich die vielfältige bunte Trägerlandschaft bisher kaum zur Wehr setzen konnte. Letzteres gilt übrigens auch für den Europäischen Freiwilligendienst …

