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Freiwilligendienste (3-24 Monate)

Weitere Infos

Neues wagen, Horizonte erweitern

Schule oder Ausbildung sind geschafft – und was kommt dann?

Für junge Frauen und Männer ab 18 Jahren, die Lust und Interesse haben  über den (nationalen) Tellerrand hinauszuschauen und Erfahrungen im Ausland sammeln wollen, besteht die Möglichkeit, für 3-24 Monate einen längerfristigen Freiwilligendienst in den europäischen Nachbarstaaten oder in Übersee zu absolvieren. Spezielle Fachkenntnisse sind dafür nicht erforderlich. Auch für Menschen über 27 Jahre werden- u.a. im Rahmen des Modells "Internationale Freiwilligendienste für unterschiedliche Lebensphasen"- Freiwilligendienste angeboten.

Die Mitgliedsorganisationen der AGDF decken mit ihren Programmen ein breites Länderspektrum ab und vermitteln jedes Jahr hunderte junge Freiwillige für Einsätze bei lokalen gemeinnützigen Partnerorganisationen, die in vielfältigen Aufgabenbereichen (Soziales, Bildung und Pädagogik, Politik, Ökologie und Handwerk) aktiv sind.

Datenbanken für die Suche nach freien Plätzen gibt es unter anderem beim IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V., bei dem Wegweiser Freiwilligendienste und bei oneworld-jobs.org .

Geregelte und unregulierte Dienste

Grundsätzlich werden bei den längerfristigen Freiwilligendiensten zwei Kategorien voneinander unterschieden: die geregelten und die ungeregelten Dienste. Das FSJ/FÖJ, der ADiA und der Europäische Freiwilligendienst (EFD) zählen zur ersten Kategorie, alle sonstigen Freiwilligen- und Friedensdienste gehören zur zweiten.

Die beiden Formen unterscheiden sich im Wesentlichen durch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Dauer des Dienstes. Das FSJ/FÖJ und der EFD dauern mindestens sechs, höchstens jedoch zwölf Monate. Sie sind an gesetzliche Vorgaben gebunden und werden von staatlicher bzw. europäischer Seite  (Bund/ Europäische Kommission) gefördert.

Bei den anderen, „unregulierten“ längerfristigen Freiwilligendiensten verhält es sich etwas anders. Sie verpflichten zu einem Mindesteinsatz von 12 Monaten und können -je nach Programmtyp und Einsatzstelle- auch bis zu 24 Monate dauern. Sie basieren auf einer rein privatrechtlichen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und der Entsendeorganisation. Damit entfällt ein Anspruch auf Unterstützung durch öffentliche Fördermittel. Finanzierung und Versicherung müssen z.B. größtenteils eigenverantwortlich organisiert werden.

Wir empfehlen daher allen Interessierten, unbedingt  rechtzeitig (ein gutes Jahr vor dem anvisierten Ausreisetermin) mit der Planung zu beginnen und im Vorfeld dabei vor allem gründlich zu überlegen und abzuwägen, welcher Programmtyp konkret in Frage kommt.

Anmerkung zum rechtlichen Status der Freiwiligendienste

Leider wurden bisher für Freiwilligendienste im Ausland keine angemessenen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen. Das bedeutet, daß sie zu unterschiedlichen Konditionen angeboten werden müssen: Als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Ausland –auch für Kriegsdienst verweigerer- im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD), als „Anderer Dienst im Ausland“ (ADiA) –nur für Kriegsdienstverweigerer!- und als ungeregelten Dienst. Die Mitglieder der AGDF haben sich verpflichtet, Qualitätsstandards für ihre Angebote –egal in welcher Form sie angeboten werden- einzuhalten.

Zu den Anspruchsvoraussetzungen für Kindegeldbezug für Freiwilligendienstleistende gibt es hier einen Text.

Die AGDF setzt sich weiterhin bei der Politik dafür ein, daß die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für internationale Freiwilligendienste verbessert werden.