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AGDF Mitgliederversammlung gegen Verlängerung des Bundeswehrmandats
Für eine konsequente Friedenspolitik in Afghanistan und im Kaukasus
PM 6/29.09.2008) – Im Vorfeld der Bundestagsabstimmung fordert die Mitgliederversammlung der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) in einer Resolution die Abgeordneten auf, einer Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan nicht zu zustimmen, solange der Wille für eine Neuorientierung der Afghanistanpolitik fehlt. Die Bundesregierung müsse sich zukünftig für eine Konfliktbearbeitung einsetzen, die alle Akteure einbezieht, um der komplexen Situation gerecht zu werden. Statt der Finanzierung des teuren Militäreinsatzes müssen die Mittel für zivile, an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausgerichtete Entwicklungshilfeprojekte aufgestockt werden.
Weiter fordert die AGDF Mitgliederversammlung von der Bundesregierung, sich beim aktuellen Kaukasuskonflikt für dessen konstruktive, nicht an Eigeninteressen geleitete Bearbeitung einzusetzen. Dies schließe eine einseitige Parteinahme von NATO und EU sowie die Aufnahme Georgiens in die NATO aus. Notwendig seien vielmehr die Vermittlung einer gewaltfreien Lösung beim Bestreben Südossetiens und Abchasiens nach Autonomie und dem Wunsch Georgiens nach territorialer Integrität durch die OSZE. Deutschland sollte sich in NATO und EU für eine glaubwürdige Sicherheitspartnerschaft mit Russland einsetzen.
Die am 27./28. September in Berlin tagende Mitgliederversammlung stellt in ihrer Resolution fest, dass bei Interventionen von außen die Komplexität der Konflikte berücksichtigt werden muss; wesentlich ist zunächst, dass sie nicht Gewalt verschärfend sind. Der Einsatz militärischer Gewalt löst keine Probleme, sondern verbaut die Chancen für eine positive wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung. Für eine gewaltfreie Transformation der Konflikte ist ein konsequentes, an Gewaltfreiheit orientiertes Friedenshandeln von internationalen Institutionen, den einzelnen Staaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren notwendig. Interventionen von außen müssen folgende Bedingungen erfüllen: sich an den Betroffenen vor Ort und den Menschenrechten orientieren, konfliktsensibel sein sowie Mandat und Interessen der Intervenierenden benennen. Sie verweist nachdrücklich auf die Ausführungen zu dem Thema in dem neuen Buch „Gewaltfrei streiten für einen gerechten Frieden“. Den Text der Resolution finden Sie weiter unten.
Ansprechpartner für die Presse: Jan Gildemeister, H. 0172/70 855 37
Resolution der Mitgliederversammlung der AGDF September 2009
Für eine Stärkung ziviler Friedenspolitik Deutschlands in der Welt
Frieden zu schaffen und zu sichern ist eine zentrale Aufgabe der deutschen Politik. Der heutige Tag der deutschen Einheit steht auch für die Hoffnung, dass eine Politik der gemeinsamen Sicherheit eine auf militärische Abschreckung setzende Politik ablöst. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, eine zivile Friedenspolitik umzusetzen, die den aktuellen Anforderungen gerecht wird.
Die Kirchen und die Friedensdienste der AGDF folgen in ihrer Friedensarbeit dem Leitbild des gerechten Friedens, wie es in der Friedensdenkschrift der EKD und dem AGDF Buch "Gewaltfrei streiten für einen gerechten Frieden" (1) entfaltet ist. Demnach ist Frieden ein Prozess, der schrittweise durch Minimierung von Gewalt, Unfreiheit und Not erreicht wird. Frieden und Sicherheit kann niemals gegen die anderen, sondern immer nur mit den anderen erreicht werden.
Gewaltminderung muss daher Ziel einer jeden Friedensmission sein, die folgenden Kriterien stehen dafür:
a) Alle Handlungen müssen konfliktsensibel gestaltet werden. Sie dürfen nicht, auch nicht ungewollt, gewalteskalierend wirken.
b) Die Menschenrechte, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen und im Grundgesetz festgeschrieben sind, sind Grundlage und Ziel jeder Mission.
c) Die Sicht der Akteure vor Ort ist entscheidend. Frieden kann niemals gegen die Betroffenen, sondern nur durch sie selbst geschaffen werden. Die Möglichkeiten einer jeden Intervention sind daher von vornherein begrenzt, wobei zivilgesellschaftliche Akteure gerade bei Staaten, die Menschenrechte verletzen, bessere Zugänge haben.
d) Jedes Friedenshandeln erfordert Klarheit und Transparenz der eigenen Interessen. Alle Menschen dieser Erde haben einen Anspruch auf Sicherheit, Frieden und Zugang zu natürlichen Ressourcen. Diese legitimen Interessen müssen kollektiv verhandelt werden.
Für eine deutsche Friedenspolitik bedeutet die Umsetzung dieser Kriterien:
Rüstungsexporte wirken über kurz oder lang gewalteskalierend und daher abzulehnen.
- Einsätze von Militär sind meist nicht konfliktsensibel und selten friedensfördernd. Auch wenn die Bundeswehr beispielsweise in Afghanistan Frieden sichern sollte, so trug sie doch zu einer Eskalation von Gewalt bei. Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ist daher so schnell wie möglich zu beenden und ein konkretes Ausstiegsszenario zu entwickeln. Missionen sind unabhängig zu evaluieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
- Gewaltverbrechen sind als solche nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu verfolgen. Das bedeutet ggf. Einsatz von (internationalen) polizeilichen Mitteln und Ahndung im Rahmen einer Rechtsprechung. Die Bundesregierung soll sich daher für internationale Polizeieinsätze, statt militärischer Missionen und Schaffung demokratischer Gerichtsbarkeiten vor Ort und International einsetzen und unterstützen.
- Die Zivilgesellschaft vor Ort muss in ihrer Vielfalt und Pluralität gestärkt werden. Eine lebendige Zivilgesellschaft ist Voraussetzung für Demokratie, durch sie muss ein Staatsaufbau (Good Governance) getragen werden, der sich an den Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit orientiert. Eine plurale Zivilgesellschaft in Krisenregionen kann wirkungsvoll durch eine internationale plurale Zivilgesellschaft unterstützt werden. Instrumente wie der Zivile Friedensdienst (ZFD) und Förderinstrumente wie Zivik sind dafür weiter auszubauen.
- Die strukturellen Ursachen von Krieg und Gewalt müssen bearbeitet werden, ein Festhalten an den Milleniumszielen der Vereinten Nationen ist daher unabdingbar.
- Militärische Ressourcen sind in nachhaltige zivile zu konvertieren. Gewaltökonomien und Rüstungsproduktion sind in zivile Wirtschaftskreisläufe zu konvertieren.
- Natürliche Ressourcen sind international gerecht zu verteilen. Westliche Komsument/innen, Wirtschaft und Politik tragen Verantwortung für Rohstoffgerechtigkeit. Die Politik muss Rahmenbedingungen vorgeben, die sicherstellen, dass Rohstoffförderung nicht zu Verletzung von Menschenrechten und Sozialstandards oder zu Umweltzerstörung führt.
- Kollektive Sicherheit ist durch internationale Organisationen anzustreben, OSZE, VN Internationaler Gerichtshof u.a. sind zu stärken. Zugleich ist eine Demokratisierung der internationalen Politik voranzutreiben, dabei ist eine plurale, internationale Zivilgesellschaft zu beteiligen und zu fördern.
In der Summe sind zivile Maßnahmen, wie sie oben genannt sind, wirkungsvoller, nachhaltiger und letztlich kostengünstiger. Die Bundesrepublik ist bereits heute in vielen Feldern international beispielgebend.
Ansätze einer zivilen Politik sollten weitergeführt und zu einer kohärenten deutschen, zivilen Außenpolitik mit einem Primat für Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung hin entwickelt werden.
Die staatlichen Strukturen sind entsprechend weiterzuentwickeln, neben dem Ressortkreis zivile Krisenprävention soll der Bundestag einen Unterausschuss zu Krisenprävention und ziviler Konfliktbearbeitung einrichten und einen Beauftragten für Krisenprävention benennen, die gemeinsam für eine kohärente und stärkere Politik wirken können. In den Ministerien und nachgeordneten Organisationen sind entsprechende Ressourcen und Kompetenzen zu stärken oder neu einzurichten.
Bonn, den 3. Oktober 2009
(1) Publik-Forum Verlag, Oberursel, September 2008


